Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union (Seite 8)
Parkplätze für behinderte Menschen sind auf Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.
Der Parkausweis wird in Verbindung mit einer Parkscheibe verwendet. Menschen aus dem Ausland, die den Parkausweis ohne Parkscheibe sichtbar anbringen, erhalten jedoch dieselben Vergünstigungen.
Es werden keine Vergünstigungen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis in Central London angeboten.
Informieren Sie sich vor Ort.
Sie können auf Parkplätzen auf Straßen mit Parkverbot parken, außer wenn ein Verkehrsschild mit „Kein Ein- oder Abladen“ vorhanden ist, und nur, wenn keine Behinderung verursacht wird:
bis zu drei Stunden in England und Wales;
ohne zeitliche Begrenzung in Schottland und
Nordirland, außer wenn örtliche Beschränkungen
zur Anwendung kommen.
Informieren Sie sich vor Ort.
Sie können auf gebührenpflichtigen Parkplätzen kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung parken, wenn es Verkehrsschilder nicht anders anzeigen.
Informieren Sie sich vor Ort.
Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen, für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist, zeitlich unbeschränkt parken, wenn es Verkehrsschilder nicht anders anzeigen.
Informieren Sie sich vor Ort.
Fahren Sie nicht in Fußgängerzonen, außer wenn örtliche Sondergenehmigungen dies ausdrücklich erlauben.
Informieren Sie sich vor Ort.
Einige Parkplätze erlauben Fahrzeugen mit sichtbar angebrachtem Parkausweis kostenfreies Parken.
Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen Sie
einen Parkplatzwächter.