Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union (Seite 1)
Bedingungen in den Mitgliedstaaten
Allgemeine Informationen und Ratschläge
Dieses Merkblatt bietet Informationen, die einen Überblick über die Bedingungen zur Verwendung des Parkausweises für Menschen mit Behinderungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geben.
Bevor Sie in andere Länder reisen, machen Sie sich mit den geltenden Bestimmungen des Landes vertraut. In einigen Fällen werden Sie vor Ort weitere Informationen einholen müssen.
Verwenden Sie die Information aus der freistehenden Mappe in der/den Sprache(n) des Landes, das Sie bereisen, indem Sie diese neben Ihren Parkausweis auslegen. Diese Informationen werden den örtlichen Behörden erläutern, dass Ihr Ausweis auf dem standardisierten Gemeinschaftsmodell beruht und Ihnen alle damit verbundenen Parkvergünstigungen für behinderte Menschen dieses Landes zustehen sollten.
Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht.
Das Fahrzeug sollte beim Parken außerhalb bewohnter Gegenden neben der Verkehrsstraße anhalten. Das Parken auf der Verkehrsstraße ist verboten.
Der für die Straße zuständige Besitzer oder die Behörde ist berechtigt, Bereiche, Straßen oder Straßenteile als Zonen für kurzfristiges Parken zu bestimmten Zeiten festzulegen. Dieser Zeitrahmen sollte nicht weniger als 30 Minuten bzw. mehr als drei Stunden betragen.
Die Parkbereiche sind durch Straßenschilder,
Straßenmarkierungen und -hinweise mit
Anweisungen über die Parkbestimmungen für den
Fahrer kenntlich gemacht. Der zuständige
Gemeinderat ist berechtigt, Parkgebühren fest-
zulegen.
Nur Personen, die einen O1-Parkausweis besitzen,
können ihre Fahrzeuge auf den für behinderte
Menschen reservierten Parkplätzen parken, welche
mit dem O1-Parkausweis kenntlich gemacht sind.
In Einzelfällen und wenn ein Notfall besteht, können
die Fahrer mit dem O1-Parkausweis „Parkverbot“-
Schilder für die benötigte Zeit missachten (die Sicher-
heit und der Straßenverkehrsfluss dürfen nicht
beeinträchtigt werden).
In Einzelfällen und wenn ein Notfall besteht, können die Fahrer mit sichtbar angebrachtem O1-Parkausweis die folgenden Schilder missachten:
„Keine Einfahrt“ (Zákaz vjezdu);
„Nur Einfahrt“ (Prùjezd zakázán);
„Nur Lieferverkehr“ (Zásobování vjezd povolen);
„Nur Sonderverkehr“ (Vjezd povolen pouze pro);
„Nur für Anwohner“ (Dopravní obsluze vjezd povolen);
„Außer Anwohnerverkehr“ (Mimo dopravní obsluhu).